Allgemeine Geschäfts-und Lieferbedingungen


der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm für die Erbringung des Internet Dienstes
Stand: 10.04.2003


1. Allgemeines



1.1 Diese AGB gelten für alle entgeltlichen Lieferungen und Dienstleistungen, die die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. (Auftragnehmer) im Zusammenhang mit Internetdiensten gegenüber dem Vertragspartner (Kunde) erbringt.

1.2 Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des Internet-Vertrages samt dessen Beilagen und diesen AGB sowie von allenfalls gesondert vereinbarten sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Kunden gelten nur, wenn sich die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.

1.3 Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen läßt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

1.4 Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern gilt nach Unterfertigung des Internet-Vertrages durch beide Vertragspartner als geschlossen oder wenn die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. nach Zugang des Internet - Vertrages mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat. Wird in dem Fall, in welchem die o.a. Dienstleistungen über das Kabelfernsehnetz der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. erbracht werden, der Vertrag über den Anschluß an das Kabelfernsehnetz beendet, so ist eine Erbringung der Internetdienstleistungen nicht mehr möglich und gilt auch dieser Vertrag als beendet.

1.5 Hat ein Verbraucher seine bei Abschluß eines Verbrauchergeschäftes gerichtete Vertragserklärung nicht in den von der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räumen oder auf einer Messe abgegeben und die persönliche Verbindung mit der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. nicht selbst angebahnt und sind dem Zustandekommen des Vertrages Besprechungen zwischen dem Kunden und der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. vorausgegangen, so ist er gemäß den maßgeblichen Bestimmungen des KSchG berechtigt, vom Vertragsanbot bis zum Zustandekommen des Vertrages zurückzutreten. Nach Zustandekommen des Vertrages kann der Kunde innerhalb einer Frist von einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist beginnt frühestens ab Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform und ist an die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H., Eberhartweg 308, 5753 Saalbach, zu richten.


2 Preise und Zahlung



2.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die, in der, dem Vertrag zugrundeliegende Preisliste angeführten Preise. Diese Preise verstehen sich grundsätzlich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Lediglich jene Preisliste, welche Verbrauchergeschäften zugrundeliegt, weist auch die gesetzliche Umsatzsteuer aus.

2.2 Der Auftragnehmer behält sich Preisänderungen vor, insbesonders bei ungewöhnlich hoher Abfrage angemieteter WWW-Seiten, bei Überschreitung der im Internet-Vertrag ausgewiesenen monatlichen Datenmengenbegrenzung, unlimitierten Zugängen und Erhöhung der dem Auftragnehmer entstehenden Unkosten gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

2.3 Für Verbrauchergeschäfte gilt abweichend von Pkt. 2.2.: Die im Internet-Vertrag bzw. dessen Anlagen angeführten Preise basieren u.a. auf Telekom Leitungskosten, Stromkosten und Personalkosten des Auftragnehmers. Sollten sich diese oder andere allgemein verbindliche oder gesetzlich vorgegebene Kostenfaktoren nach Vertragsabschluß verändern, so ist die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen.

2.4 Zahlungen sind prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Bei laufenden Nutzungsentgelten erfolgt die Rechnungslegung grundsätzlich im voraus. Hat der Kunde der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. eine Einzugsermächtigung erteilt, wird die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. den Rechnungsbetrag mit dem Tag des Beginnes der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung abziehen. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus dem Internet-Vertrag.

2.5 In den in der Preisliste angeführten Preisen nicht enthalten sind allenfalls zusätzlich erforderliche Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen Dritter.


3. Vertragsdauer



3.1 Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstige Dauerschuldverhältnisse sind auf unbestimmte Zeit oder bestimmte Zeit abgeschlossen. Verträge auf unbestimmte Zeit können von beiden Vertragspartnern unter einhalten einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich oder elektronisch aufgekündigt werden. Im Falle eines Vertragsverhältnisses auf bestimmte Zeit verlängert sich dieses automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern es nicht von einem Vertragspartner durch schriftliche oder elektronische Kündigung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt wird. Die nachstehend angeführten Rechte der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. bei Zahlungsverzug des Kunden bleiben davon unberührt.

3.2 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. Sie ist daher bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen nach ihrem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Vertragsverhältnisses berechtigt.

3.3 In jedem dieser Fälle bleibt der Anspruch der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. auf das vereinbarte Entgelt für die restliche Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin unberührt. Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. ist bei Zahlungsverzug ferner berechtigt, sämtliche daraus entstandenen Spesen und Kosten, auch Kosten des Einschreitens von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten sowie bankübliche Verzugszinsen ab dem Tag des Verzuges zu verrechnen.

3.4 Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, daß bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grunde immer, die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Sie ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. gegenüber ableiten, zumal die maßgeblichen Bestimmungen des Tele-kommunikationsgesetzes (TKG) BGB, I Nr. 100/1997 idgF. die Speicherung von Inhaltsdaten nur kurzfristig erlauben, sofern dies aus technischen Gründen erforderlich ist.


4. Datenschutz



4.1 Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. wird nach Maßgabe des TKG an personenbezogenen Stammdaten des Kunden und Teilnehmers speichern: Akademischer Grad, Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Firma, Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, Branche, Berufsbezeichnung, Antragsdatum, Zahlungsmodalitäten sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses. Sie wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Daten außerdem automationsunterstützt verarbeiten und bei Beendigung des Vertragsverhätltnisses löschen, soweit nicht eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers nötig ist. Gemäß TGK kann die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Firma, Adresse und Internet-Adresse erstellen. Auf ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch des Kunden hat diese Eintragung teilweise oder ganz zu unterbleiben. Der Kunde gestattet der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. darüber hinaus die Aufnahme seines Namens bzw. seiner Firma in eine Referenzliste.
Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. wird personenbezogene Vermittlungsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source und Destination-IP sowie weitere Logfiles, ausschließlich im Rahmen der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen im notwendigen Umfang speichern und kann im gesetzlichen Rahmen eine access-Statistik führen.

Inhaltsdaten wird die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. nur kurzfristig, in dem aus technischen Gründen erforderlichen Mindestausmaß speichern.

4.2 Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. und ihre Mitarbeiter unterliegen dem Fernmeldegeheimnis gemäß TKG und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgestzes. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden.

4.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, daß die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Kunden bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Kunde solche Daten innerhalb von drei Werktagen nicht ab, so kann die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. keine Haftung für die weitere Abrufbarkeit übernehmen.

4.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, daß die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs mitzuwirken. Handlungen der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. aufgrund dieser Verpflichtung können daher keinerlei Ansprüche des Kunden auslösen.


5. Datensicherheit



5.1 Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen.
Sie ist nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten zu verschaffen. Soweit die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig die von ihr geschuldete Sorgfalt außer Acht läßt, ist die Geltendmachung von Schäden aus diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Um den notwendigen Schutz der Daten zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, Paßwörter geheimzuhalten. Er haftet für alle Schäden, die sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung ergeben.

Für die Sicherung seiner Daten ist der Kunde selbst verantwortlich. Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. empfiehlt den Kunden den Einsatz eines "Firewall-Systems".

5.2 In Abänderung von 5.1. gilt für Verbrauchergeschäfte: Die Haftung der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. ist ausgeschlossen, wenn diese oder eine Person, für welche sie einzustehen hat, den Sachschaden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat.


6. Besondere Verpflichtungen des Kunden



6.1 Der Kunde wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, des Verbotsgesetzes und die weiteren, einschlägigen insbesondere strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. die alleinige Verantwortung für deren Einhaltung zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letztere wegen, vom Kunden in den Verkehr gebrachter Inhalte in Anspruch genommen wird. Wird die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. entsprechend in Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung zu, wie sie darauf reagiert, ohne daß der für den Inhalt verantwortliche Kunde den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.

6.2 Der Kunde hat insbesondere alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen zu treffen um zu verhindern, daß Personen unter 18 Jahren über den Internet-Dienst Kenntnis von, aufgrund gesetzlicher Vorschriften für sie verbotenen Inhalten erlangen.

6.3 Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen in der jeweils geltenden Fassung, insbesonders der Unterlassung der Verwendung von Telekommunikationsanlagen für anzeigepflichtige Dienste ohne vorherige Anzeige oder für konzessionspflichtige Dienste.

6.4 Der Kunde verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen nicht in einer Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, oder für die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. oder Dritte sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere unerbetenes Werben und Spamming (aggressive Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer; ferner, wenn der Kunde einen im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz überproportionalen Datentransfer aufweist und Einzelplatz-Internetzugänge über KTV mehrfach nutzen läßt und/oder diese einen überproportionalen Datentransfer aufweisen. Der Kunde verpflichtet sich weiters, bei sonstigem Schadenersatz, die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

6.5 Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. ist zur sofortigen Vertragsauflösung und/oder Dienstunterbrechung bzw. –abschaltung berechtigt, wenn ihr das Verhalten des Kunden oder ihm zuzurechnender Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn der Kunde
seine Verpflichtungen gemäß 6.1. – 6.4. verletzt
trotz Aufforderung störende oder nicht zugelassene Einrichtungen nicht unverzüglich vom Netzanschluß entfernt.
Sämtliche dieser Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung lassen den Anspruch der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus dem Fehlverhalten des Kunden unberührt. Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung einerseits, bloße Dienstunterbrechung bzw. – abschaltung andererseits, liegt im freien Ermessen der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H..

6.6 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, daß die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. andernfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Wird der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. Spamming durch Kunden anderer Provider bekannt, so ist sie berechtigt, den Datentransfer zu Kunden anderer Provider vorübergehend zur Gänze zuunterbinden. Auch in Fällen dieses Vertragspunktes sind.Ersatzansprüche der Kunden aus bloß leichter Fahrlässigkeit der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. ausgeschlossen.

6.7 Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. haftet nicht für Inhalte, die von Dritten über ihr Netz vermittelt werden oder durch die Netzdienste dem Teilnehmer oder Dritten zugänglich werden. Jede weitere Haftung der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. ist ausgeschlossen, soweit nicht z.B. wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

6.8 Für den Fall, daß der Internetzugang des Auftraggebers über das KTV-Netz der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. erfolgt, nimmt der Kunde zur Kenntnis, daß die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. berechtigt ist, die Netzanbindung des Kunden mit sofortiger Wirkung stillzulegen, soferne der Kunde mehr Endgeräte als vertraglich vereinbart an seinem KTV-Modem betreibt.
Insbesondere fallen unter diese Bestimmung gesamte Netzwerke, die durch einen sogenannten Proxy-Server über ein KTV-Modem an das Inernet angebunden werden. Ein Netzwerk darf nur dann über eine KTV-Internet-Verbindung betrieben werden, wenn darüber eine vertragliche Vereinbarung mit der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. getroffen wurde.



7. Nutzung fremder Software



7.1 Bei Abruf lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die ihm mit Abruf einsehbaren Lizenzbestimmungen einzusehen und genauest einzuhalten.

7.2 Für vom Kunden abgerufene Software, die als "Public Domain", "Freeware" oder als "Shareware" qualifiziert ist und die nicht von der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. erstellt wurde, wird keinerlei Gewähr übernommen. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen.

7.3 Jedenfalls hält der Kunde die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. vor Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen des Kunden zur Gänze schad- und klaglos.


8. Lieferung und Erstellung von Software durch die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H.


8.1 Bei individuell von der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Kunden gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfaßt den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programm-beschreibung. Die Rechte in den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze beim Kunden.

8.2 Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. übernimmt keine Gewähr dafür, daß die gelieferte Software
allen Anforderungen des Kunden entspricht, es sei denn, dies wäre ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben worden;
mit anderen Programmen des Kunden zusammen-arbeitet;
weiters, daß die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder daß alle Softwarefehler behoben werden können.
Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.

8.3 Die o.a. Punkte 7.2. und 7.3. gelten sinngemäß.

8.4 Werden von der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Kunden nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, welcher der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten.


9. Besondere Bestimmungen für Firewalls



9.1 Bei Firewalls die von der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. aufgestellt, betrieben oder überprüft werden, wird mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik vorgegangen. Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. weist jedoch gleichzeitig darauf hin, daß absolute Sicherheit und volle Funktionstüchtigkeit von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann.

9.2 Die Haftung der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für Nachteile, die dadurch entstehen, daß beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist deshalb ausgeschlossen.

9.3 In Abänderung von 9.2. gilt bei Verbrauchergeschäften: Im gegebenen Zusammenhang ist die Haftung der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. für Sachschäden nur bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen; von gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen auf Vertragsaufhebung oder Preisminderung aus Sachlieferung kann sich die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. durch Austausch einer mangelhaften Sache gegen eine mangelfreie in angemessener Frist befreien.


10. Lieferung von Hardware



10.1 Gelieferte Waren stehen bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H.

10.2 Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewähr-leistungsfrist 6 Monate.Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. den Mangel angezeigt hat.

10.3 Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach Ermessen der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.

10.4 In Abänderung von 10.3. gilt für Verbrauchergeschäfte:
Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. kann sich von der gewährleistungsrechtlichen Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung durch Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden binnen gesetzer Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise befreien. Im Falle einer Sachlieferung kann sich die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. von gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung durch Austausch einer mangelhaften Sache gegen eine mangelfreie binnen angemessener Frist befreien.

10.5 Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20% des Nettoauftragwertes als vereinbart.
Bei Unternehmergeschäften ist die Geltendmachung eines höheren Schadens nicht ausgeschlossen.

10.6 Mangels gesonderter Vereinbarung gelten alle Preise ab Lager der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H., ausschließlich Verpackung und Verladung. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Abgaben erhoben werden, trägt diese der Kunde. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird eine gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet.

10.7 Gewährleistungansprüche setzen voraus, daß der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert angezeigt hat. Die Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

10.8 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. angegebene Leistung hinaus, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen, dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind. Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewähr-leistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

10.9 Die Lieferfrist beginnt mangels gesonderter Regelung mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
Datum der Auftragsbestätigung
Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen.

10.10 Hinsichtlich der, für den Internetzugang über das KTV-Netz der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. erforderlichen Modembereitstellung gilt folgende Regelung:
Mit vollständiger Bezahlung erwirbt der Kunde das Eigentum an dem von der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. übergebenen Modem. Bei Änderung der zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses bestimmten technischen Systemvoraussetzungen kann die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. erforderlichenfalls das Modem auf ihre Kosten gegen ein gleichwertiges Gerät, welches den neuen technischen Systemvoraussetzungen entspricht, austauschen, sofern das gegenständliche Vertragsverhältnis nicht länger als 36 Monate bestanden hat. Sämtliche Hausinstallationen nach dem Abzweiger zur Anbindung des Internet-Modems und deren Instandhaltung obliegen dem Kunden.



11. Besondere Bestimmungen bei Dienstleistungen


11.1 Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit, übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, daß diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, daß die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder daß gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. ist berechtigt den Zugang zu einem Angebot das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren. Weiters gilt, soferne schriftlich nicht anders vereinbart, die im Internet-Vertrag bzw. in dessen Anlagen angeführte monatliche Datenmengenbeschränkung. Sollte diese monatliche Beschränkung überschritten werden, so behält sich die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. vor, für diese Datenmenge den jeweils gültigen Tarif laut aktueller Preisliste in Rechnung zu stellen oder den Dienst zu unterbrechen.

11.2 Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. vermittelt dem Kunden lediglich den Zugang zur Nutzung des Internets. Sie haftet dem Kunden nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch die vertraglich vereinbarten Dienste zugänglich sind.

11.3 Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H.

11.4 IP-Connectivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeit. Die Nutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Useage Policy).

11.5 Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, gilt bei Bezug von Netzwerkdiensten oder Value Added Services der Zugang zu diesen Diensten am örtlich nächstliegenden Point of Presence als vereinbart.

11.6 Der Kunde ist verpflichtet, seine Paßwörter geheim zu halten, Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Paßwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen.

11.7 Mangels gegenteiliger vertraglicher Vereinbarung sind in den angeführten Preisen die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten Point of Presence, die am Standort des Kunden anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen, die zur ausschließ-lichen Nutzung durch den Vertragspartner am Point of Presence vom Kunden beigestellt werden, nicht enthalten. Dasselbe gilt für Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten verechnet werden, die über den Anschluß am Point of Presence erreicht werden.


12. Sonstige Bestimmungen



12.1 Soweit vertraglich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung 12.1. gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

12.2 Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen des Kunden sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und von der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. unwidersprochen sind. Diese Bestimmung 12.2. gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

12.3 Dieser Vertrag unterliegt Österreichischem Recht. Sofern der Kunde nicht Konsument ist und das Konsumenten-schutzgesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt, wird zur Entscheidung aller mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten die aus-schließliche Zuständigkeit des am Sitz der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. zuständigen Gerichtes vereinbart.

12.4 Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. ist ermächtigt, ihre Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und haftet in diesen Fällen nur für Auswahlverschulden. Davon abweichend gilt für Verbrauchergeschäfte: Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. ist auf eigenes Risiko ermächtigt andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertrags-verhältnis zu beauftragen.