Inhaltsdaten
wird die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. nur kurzfristig, in
dem aus technischen Gründen erforderlichen Mindestausmaß speichern.
4.2 Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. und ihre Mitarbeiter
unterliegen dem Fernmeldegeheimnis gemäß TKG und den Geheimhalteverpflichtungen
des Datenschutzgestzes. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch
weitergegeben werden.
4.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, daß die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm
Ges.m.b.H. nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Kunden
bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu
halten. Ruft der Kunde solche Daten innerhalb von drei Werktagen nicht ab, so
kann die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. keine Haftung für
die weitere Abrufbarkeit übernehmen.
4.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, daß die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm
Ges.m.b.H. im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sein kann, an
der Überwachung des Fernmeldeverkehrs mitzuwirken. Handlungen der BBSH
Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. aufgrund dieser Verpflichtung können
daher keinerlei Ansprüche des Kunden auslösen.
5. Datensicherheit
5.1 Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. wird alle technisch
möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihr gespeicherten
Daten zu schützen.
Sie ist nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich
auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten zu verschaffen. Soweit die BBSH
Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig die von ihr geschuldete Sorgfalt außer Acht läßt,
ist die Geltendmachung von Schäden aus diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
Um den notwendigen Schutz der Daten zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet,
Paßwörter geheimzuhalten. Er haftet für alle Schäden, die
sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung ergeben.
Für
die Sicherung seiner Daten ist der Kunde selbst verantwortlich. Die BBSH Bergbahnen
Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. empfiehlt den Kunden den Einsatz eines "Firewall-Systems".
5.2 In Abänderung von 5.1. gilt für Verbrauchergeschäfte: Die
Haftung der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. ist ausgeschlossen,
wenn diese oder eine Person, für welche sie einzustehen hat, den Sachschaden
bloß leicht fahrlässig verschuldet hat.
6. Besondere Verpflichtungen des Kunden
6.1 Der Kunde wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes,
des Verbotsgesetzes und die weiteren, einschlägigen insbesondere strafgesetzlichen
Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung
bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt
ist. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber
der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. die alleinige Verantwortung
für deren Einhaltung zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, die
BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. vollständig schad- und
klaglos zu halten, falls letztere wegen, vom Kunden in den Verkehr gebrachter
Inhalte in Anspruch genommen wird. Wird die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm
Ges.m.b.H. entsprechend in Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung
zu, wie sie darauf reagiert, ohne daß der für den Inhalt verantwortliche
Kunde den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.
6.2 Der Kunde hat insbesondere alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen zu
treffen um zu verhindern, daß Personen unter 18 Jahren über den Internet-Dienst
Kenntnis von, aufgrund gesetzlicher Vorschriften für sie verbotenen Inhalten
erlangen.
6.3 Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften der BBSH Bergbahnen
Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. und der einschlägigen fernmelderechtlichen
Normen in der jeweils geltenden Fassung, insbesonders der Unterlassung der Verwendung
von Telekommunikationsanlagen für anzeigepflichtige Dienste ohne vorherige
Anzeige oder für konzessionspflichtige Dienste.
6.4 Der Kunde verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen
nicht in einer Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt,
oder für die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. oder Dritte
sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere
unerbetenes Werben und Spamming (aggressive Direct-Mailing via E-Mail) oder
jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten,
Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer; ferner,
wenn der Kunde einen im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen
Speicherplatz überproportionalen Datentransfer aufweist und Einzelplatz-Internetzugänge
über KTV mehrfach nutzen läßt und/oder diese einen überproportionalen
Datentransfer aufweisen. Der Kunde verpflichtet sich weiters, bei sonstigem
Schadenersatz, die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. unverzüglich
und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen
Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
6.5 Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. ist zur sofortigen Vertragsauflösung
und/oder Dienstunterbrechung bzw. –abschaltung berechtigt, wenn ihr das
Verhalten des Kunden oder ihm zuzurechnender Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses
unzumutbar macht, insbesondere wenn der Kunde
seine Verpflichtungen gemäß 6.1. – 6.4. verletzt
trotz Aufforderung störende oder nicht zugelassene Einrichtungen nicht
unverzüglich vom Netzanschluß entfernt.
Sämtliche dieser Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung
bzw. -abschaltung lassen den Anspruch der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm
Ges.m.b.H. auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer
bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
aus dem Fehlverhalten des Kunden unberührt. Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung
einerseits, bloße Dienstunterbrechung bzw. – abschaltung andererseits,
liegt im freien Ermessen der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H..
6.6 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, daß die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm
Ges.m.b.H. keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport trifft.
Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich die BBSH Bergbahnen
Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. andernfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung
aussetzen würde. Wird der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H.
Spamming durch Kunden anderer Provider bekannt, so ist sie berechtigt, den Datentransfer
zu Kunden anderer Provider vorübergehend zur Gänze zuunterbinden.
Auch in Fällen dieses Vertragspunktes sind.Ersatzansprüche der Kunden
aus bloß leichter Fahrlässigkeit der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm
Ges.m.b.H. ausgeschlossen.
6.7 Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. haftet nicht für
Inhalte, die von Dritten über ihr Netz vermittelt werden oder durch die
Netzdienste dem Teilnehmer oder Dritten zugänglich werden. Jede weitere
Haftung der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. ist ausgeschlossen,
soweit nicht z.B. wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet
wird.
6.8 Für den Fall, daß der Internetzugang des Auftraggebers über
das KTV-Netz der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. erfolgt, nimmt
der Kunde zur Kenntnis, daß die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H.
berechtigt ist, die Netzanbindung des Kunden mit sofortiger Wirkung stillzulegen,
soferne der Kunde mehr Endgeräte als vertraglich vereinbart an seinem KTV-Modem
betreibt.
Insbesondere fallen unter diese Bestimmung gesamte Netzwerke, die durch einen
sogenannten Proxy-Server über ein KTV-Modem an das Inernet angebunden werden.
Ein Netzwerk darf nur dann über eine KTV-Internet-Verbindung betrieben
werden, wenn darüber eine vertragliche Vereinbarung mit der BBSH Bergbahnen
Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. getroffen wurde.
7. Nutzung fremder Software
7.1 Bei Abruf lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor
Verwendung dieser Software die ihm mit Abruf einsehbaren Lizenzbestimmungen
einzusehen und genauest einzuhalten.
7.2 Für vom Kunden abgerufene Software, die als "Public Domain",
"Freeware" oder als "Shareware" qualifiziert ist und die
nicht von der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. erstellt wurde,
wird keinerlei Gewähr übernommen. Der Kunde hat die für solche
Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen
zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige
Überlassung, zu unterlassen.
7.3 Jedenfalls hält der Kunde die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm
Ges.m.b.H. vor Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen des Kunden
zur Gänze schad- und klaglos.
8. Lieferung und Erstellung von Software durch die BBSH
Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H.
8.1 Bei individuell
von der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. erstellter Software
ist der Leistungsumfang durch eine vom Kunden gegengezeichnete Leistungsbeschreibung
(Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfaßt den auf den bezeichneten
Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programm-beschreibung. Die Rechte
in den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze beim Kunden.
8.2 Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. übernimmt keine
Gewähr dafür, daß die gelieferte Software
allen Anforderungen des Kunden entspricht, es sei denn, dies wäre ausdrücklich
zum Vertragsinhalt erhoben worden;
mit anderen Programmen des Kunden zusammen-arbeitet;
weiters, daß die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder daß
alle Softwarefehler behoben werden können.
Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf reproduzierbare
(laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
8.3 Die o.a. Punkte 7.2. und 7.3. gelten sinngemäß.
8.4 Werden von der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. gleichzeitig
Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der
Software den Kunden nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, welcher der Nutzung
oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten.
9. Besondere Bestimmungen für Firewalls
9.1 Bei Firewalls die von der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H.
aufgestellt, betrieben oder überprüft werden, wird mit größtmöglicher
Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik vorgegangen. Die BBSH Bergbahnen
Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. weist jedoch gleichzeitig darauf hin, daß
absolute Sicherheit und volle Funktionstüchtigkeit von Firewall-Systemen
nicht gewährleistet werden kann.
9.2 Die Haftung der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. aus dem
Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für Nachteile, die
dadurch entstehen, daß beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte
Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist deshalb
ausgeschlossen.
9.3 In Abänderung von 9.2. gilt bei Verbrauchergeschäften: Im gegebenen
Zusammenhang ist die Haftung der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H.
für Sachschäden nur bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen;
von gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen auf Vertragsaufhebung oder
Preisminderung aus Sachlieferung kann sich die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm
Ges.m.b.H. durch Austausch einer mangelhaften Sache gegen eine mangelfreie in
angemessener Frist befreien.
10. Lieferung von Hardware
10.1 Gelieferte Waren stehen bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten
Eigentum der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H.
10.2 Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewähr-leistungsfrist
6 Monate.Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit
Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden
die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten
bleibt, wenn er bis dahin der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H.
den Mangel angezeigt hat.
10.3 Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach Ermessen der BBSH
Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. entweder durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich
ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn Reparaturen oder
Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.
10.4 In Abänderung von 10.3. gilt für Verbrauchergeschäfte:
Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. kann sich von der gewährleistungsrechtlichen
Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung durch Verbesserung
oder Nachtrag des Fehlenden binnen gesetzer Frist in einer für den Verbraucher
zumutbaren Weise befreien. Im Falle einer Sachlieferung kann sich die BBSH Bergbahnen
Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. von gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen
auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung durch Austausch
einer mangelhaften Sache gegen eine mangelfreie binnen angemessener Frist befreien.
10.5 Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm
Ges.m.b.H. zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz
in der Höhe des der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. nachweisbar
entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20% des Nettoauftragwertes als vereinbart.
Bei Unternehmergeschäften ist die Geltendmachung eines höheren Schadens
nicht ausgeschlossen.
10.6 Mangels gesonderter Vereinbarung gelten alle Preise ab Lager der BBSH Bergbahnen
Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H., ausschließlich Verpackung und Verladung.
Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Abgaben erhoben werden, trägt diese
der Kunde. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird eine gewünschte
Transportversicherung gesondert verrechnet.
10.7 Gewährleistungansprüche setzen voraus, daß der Kunde die
aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert angezeigt
hat. Die Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
10.8 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht
von der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. bewirkter Anordnung
und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse
und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von der
BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. angegebene Leistung hinaus,
unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen,
dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden beigestelltes Material
zurückzuführen sind. Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H.
haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen,
Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind.
Die Gewähr-leistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem
natürlichen Verschleiß unterliegen.
10.9 Die Lieferfrist beginnt mangels gesonderter Regelung mit dem spätesten
der nachstehenden Zeitpunkte:
Datum der Auftragsbestätigung
Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufmännischen
und sonstigen Voraussetzungen.
10.10 Hinsichtlich der, für den Internetzugang über das KTV-Netz der
BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. erforderlichen Modembereitstellung
gilt folgende Regelung:
Mit vollständiger Bezahlung erwirbt der Kunde das Eigentum an dem von der
BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. übergebenen Modem. Bei
Änderung der zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses bestimmten technischen
Systemvoraussetzungen kann die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H.
erforderlichenfalls das Modem auf ihre Kosten gegen ein gleichwertiges Gerät,
welches den neuen technischen Systemvoraussetzungen entspricht, austauschen,
sofern das gegenständliche Vertragsverhältnis nicht länger als
36 Monate bestanden hat. Sämtliche Hausinstallationen nach dem Abzweiger
zur Anbindung des Internet-Modems und deren Instandhaltung obliegen dem Kunden.
11.
Besondere Bestimmungen bei Dienstleistungen
11.1 Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. betreibt die angebotenen
Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit
und Verfügbarkeit, übernimmt jedoch keine Gewähr dafür,
daß diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, daß die
gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder daß
gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Die BBSH Bergbahnen
Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. ist berechtigt den Zugang zu einem Angebot das
einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige
Ankündigung zu sperren. Weiters gilt, soferne schriftlich nicht anders
vereinbart, die im Internet-Vertrag bzw. in dessen Anlagen angeführte monatliche
Datenmengenbeschränkung. Sollte diese monatliche Beschränkung überschritten
werden, so behält sich die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H.
vor, für diese Datenmenge den jeweils gültigen Tarif laut aktueller
Preisliste in Rechnung zu stellen oder den Dienst zu unterbrechen.
11.2 Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. vermittelt dem Kunden
lediglich den Zugang zur Nutzung des Internets. Sie haftet dem Kunden nicht
für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten,
die durch die vertraglich vereinbarten Dienste zugänglich sind.
11.3 Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte sowie die entgeltliche
Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H.
11.4 IP-Connectivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe
der Möglichkeit. Die Nutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen
der jeweiligen Betreiber (Acceptable Useage Policy).
11.5 Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, gilt bei Bezug von Netzwerkdiensten
oder Value Added Services der Zugang zu diesen Diensten am örtlich nächstliegenden
Point of Presence als vereinbart.
11.6 Der Kunde ist verpflichtet, seine Paßwörter geheim zu halten,
Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Paßwörter
durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen.
11.7 Mangels gegenteiliger vertraglicher Vereinbarung sind in den angeführten
Preisen die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten
Point of Presence, die am Standort des Kunden anfallenden Kosten sowie die Kosten
von Ausrüstungen, die zur ausschließ-lichen Nutzung durch den Vertragspartner
am Point of Presence vom Kunden beigestellt werden, nicht enthalten. Dasselbe
gilt für Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten
verechnet werden, die über den Anschluß am Point of Presence erreicht
werden.
12. Sonstige Bestimmungen
12.1 Soweit vertraglich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten
anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung 12.1. gilt nicht für
Verbrauchergeschäfte.
12.2 Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen
des Kunden sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und von der BBSH
Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. unwidersprochen sind. Diese Bestimmung
12.2. gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
12.3 Dieser Vertrag unterliegt Österreichischem Recht. Sofern der Kunde
nicht Konsument ist und das Konsumenten-schutzgesetz nicht zwingend etwas anderes
vorschreibt, wird zur Entscheidung aller mit diesem Vertrag im Zusammenhang
stehenden Streitigkeiten die aus-schließliche Zuständigkeit des am
Sitz der BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. zuständigen Gerichtes
vereinbart.
12.4 Die BBSH Bergbahnen Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. ist ermächtigt,
ihre Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem
Dritten zu überbinden und haftet in diesen Fällen nur für Auswahlverschulden.
Davon abweichend gilt für Verbrauchergeschäfte: Die BBSH Bergbahnen
Saalbach-Hinterglemm Ges.m.b.H. ist auf eigenes Risiko ermächtigt andere
Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertrags-verhältnis
zu beauftragen.